Pflegegrad-Check: Welcher Pflegegrad ist realistisch?
Die offizielle Begutachtung bewertet die Selbstständigkeit in gewichteten Lebensbereichen (§ 14, 15 SGB XI). Dieses Screening folgt derselben Systematik – als erste Orientierung vor dem Antrag.
Systematik: Begutachtungsinstrument (NBA) nach §§ 14, 15 SGB XI · Punktegrenzen amtlich · Stand: Juli 2026
Unverbindliche Orientierung auf Basis der genannten Quellen – ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung und keinen amtlichen Bescheid.
So bewertet der Medizinische Dienst wirklich
Seit 2017 zählt nicht mehr die Pflegezeit in Minuten, sondern die Selbstständigkeit: Das Begutachtungsinstrument (NBA) bewertet sechs Lebensbereiche und gewichtet sie – Selbstversorgung dominiert mit 40 %, gefolgt vom Umgang mit Krankheit und Therapie (20 %), geistigen/psychischen Beeinträchtigungen und Alltagsgestaltung (je 15 %) sowie Mobilität (10 %). Aus der gewichteten Summe (0–100) ergibt sich der Pflegegrad nach den amtlichen Grenzen des § 15 SGB XI: ab 12,5 Punkten PG 1, ab 27 PG 2, ab 47,5 PG 3, ab 70 PG 4, ab 90 PG 5.
Dieses Screening folgt derselben Logik in vereinfachter Form – es kann die etwa einstündige Begutachtung mit ihren 64 Einzelkriterien naturgemäß nicht ersetzen. Der wichtigste praktische Rat: Antrag früh stellen (Leistungen gibt es ab dem Antragsmonat, ein Anruf bei der Pflegekasse genügt) und den Alltag ehrlich schildern – viele Betroffene stellen sich beim Gutachterbesuch unbewusst besser dar, als der Alltag tatsächlich ist. Ein über zwei Wochen geführtes Pflegetagebuch wirkt dem wirksam entgegen.