Einkommensteuerrechner
Geben Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen (zvE) ein – der Rechner zeigt die Einkommensteuer nach dem Tarif des § 32a EStG sowie Ihren Durchschnitts- und Grenzsteuersatz.
Ergebnis Ihrer Berechnung
Tarif-Richtwerte (Grundfreibetrag 12.096 €); Soli vereinfacht ab der Freigrenze ohne Milderungszone, ohne Kirchensteuer. Das zvE ist Ihr Einkommen nach allen Abzügen – nicht das Bruttogehalt.
Durchschnitts- vs. Grenzsteuersatz – der wichtigste Unterschied
Deutschland hat einen progressiven Tarif: Nicht Ihr ganzes Einkommen wird mit einem Satz besteuert, sondern jede zusätzliche Einkommens-„Scheibe“ höher als die vorige. Der Durchschnittssteuersatz sagt, wie viel Prozent Ihres gesamten zvE ans Finanzamt gehen; der Grenzsteuersatz sagt, was vom nächsten verdienten Euro wegginge – entscheidend für die Frage „Lohnt sich die Gehaltserhöhung/der Nebenjob?“.
Eckwerte des Tarifs: Bis zum Grundfreibetrag (12.096 €) fällt keine Steuer an, danach steigt der Grenzsteuersatz von 14 % progressiv an, erreicht bei rund 68.500 € die 42 % („Spitzensteuersatz“) und ab ca. 278.000 € die 45 % („Reichensteuer“). Ein verbreiteter Irrtum: Wer in die 42-%-Zone rutscht, zahlt nicht plötzlich 42 % auf alles – nur auf den Teil oberhalb der Schwelle. Der Splittingtarif für Ehepaare berechnet die Steuer auf das halbe gemeinsame Einkommen und verdoppelt sie – je ungleicher die Einkommen, desto größer der Vorteil.