Pendlerpauschale-Rechner 2026

Neu: 38 ct ab km 1Mit Steuererspar­nisVergleich zu 2025

Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Entfernungspauschale von 38 Cent bereits ab dem ersten Kilometer. Der Rechner ermittelt Ihre absetzbaren Werbungskosten und die ungefähre Steuerersparnis.

Entfernungspauschale berechnen Formular PP-2026
km
Tage
Stand · Januar 2026

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Pauschale 2026 (38 ct ab km 1)
Zum Vergleich: Regelung 2025
Über Werbungskosten-Pauschbetrag?
Steuerersparnis / Jahr (ca.)

Die Pauschale mindert das zu versteuernde Einkommen; sie wirkt nur oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 €. Ohne eigenen Pkw gilt ein Deckel von 4.500 €/Jahr.

Was sich 2026 geändert hat

Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 gilt seit dem 1. Januar 2026 ein einheitlicher Satz: 38 Cent je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer (§ 9 EStG). Bis Ende 2025 gab es für die ersten 20 km nur 30 Cent. Wer 10 km pendelt, kann bei 220 Arbeitstagen nun 836 € statt 660 € ansetzen – ein Plus von 176 €.

Wichtig für die Praxis: Es zählt nur die einfache Strecke (kürzeste Straßenverbindung, auf volle km abgerundet), unabhängig vom Verkehrsmittel – Auto, Bahn, Rad oder zu Fuß. Steuerlich wirkt die Pauschale erst, wenn Ihre gesamten Werbungskosten den automatisch berücksichtigten Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen; ab 2026 reicht dafür bereits ein Arbeitsweg von etwa 15 km. Bei ÖPNV-Nutzung können alternativ die tatsächlichen Ticketkosten angesetzt werden, wenn sie höher sind; Geringverdiener unterhalb des Grundfreibetrags erhalten die Mobilitätsprämie.

Häufige Fragen

Gilt die Pauschale auch für Bahn, Rad und Fußweg?
Ja, die Entfernungspauschale ist verkehrsmittelunabhängig (nur Flüge sind ausgenommen). Ohne eigenen Pkw ist sie allerdings auf 4.500 € pro Jahr gedeckelt; Ticketkosten darüber lassen sich stattdessen tatsächlich ansetzen.
Zählt Hin- und Rückweg?
Nein, nur die einfache Entfernung – auch wenn Sie die Strecke mehrfach täglich fahren. Angesetzt wird die kürzeste Straßenverbindung; eine längere Route zählt nur, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist.
Wie viele Arbeitstage darf ich ansetzen?
Nur tatsächliche Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte: Urlaub, Krankheit und Homeoffice-Tage zählen nicht (für Homeoffice gibt es die separate Tagespauschale). Üblich und meist unbeanstandet sind 210–230 Tage bei einer 5-Tage-Woche.

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