Mehrwertsteuerrechner
Netto zu Brutto oder Brutto zu Netto: Dieser Rechner ermittelt die enthaltene bzw. aufzuschlagende Mehrwertsteuer – wahlweise mit dem Regelsatz von 19 % oder dem ermäßigten Satz von 7 %.
Mehrwertsteuer berechnen Formular USt-01
€
Stand · Januar 2026
Ergebnis Ihrer Berechnung
Nettobetrag–
Mehrwertsteuer–
Steuersatz–
Bruttobetrag
–
MwSt. berechnen: die Formeln
Netto → Brutto: Brutto = Netto × 1,19 (bzw. × 1,07). Brutto → Netto: Netto = Brutto ÷ 1,19 (bzw. ÷ 1,07). Der häufigste Fehler ist, aus einem Bruttobetrag „19 % abzuziehen“ – das ist falsch, denn die Steuer wurde auf den kleineren Nettobetrag aufgeschlagen. Aus 119 € brutto werden 100 € netto, nicht 96,39 €.
Wann gelten 19 %, wann 7 %?
| Steuersatz | Typische Beispiele |
|---|---|
| 19 % Regelsatz | Elektronik, Kleidung, Dienstleistungen, Möbel, Getränke (auch im Restaurant) |
| 7 % ermäßigt | Grundnahrungsmittel, Restaurant-Speisen (dauerhaft seit 2026), Bücher & Zeitungen, ÖPNV, Hotelübernachtungen |
| 0 % befreit | u. a. Miete (Wohnraum), medizinische Heilbehandlungen, Bankdienstleistungen |
Umgangssprachlich sagt man Mehrwertsteuer, das Gesetz spricht von Umsatzsteuer (UStG) – gemeint ist dieselbe Steuer. Auf Rechnungen sind Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag getrennt auszuweisen.
Häufige Fragen
Wie rechne ich die MwSt. aus einem Bruttopreis heraus?
Teilen Sie den Bruttobetrag durch 1,19 (bei 19 %) bzw. 1,07 (bei 7 %) – das ergibt den Nettobetrag. Die Differenz zum Bruttopreis ist die enthaltene Mehrwertsteuer.
Ist Mehrwertsteuer dasselbe wie Umsatzsteuer?
Ja. Das Gesetz verwendet den Begriff Umsatzsteuer, im Alltag hat sich Mehrwertsteuer eingebürgert. Beide bezeichnen dieselbe Steuer nach dem Umsatzsteuergesetz.
Welcher Steuersatz gilt im Restaurant?
Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte Satz von 7 % – egal ob im Lokal gegessen oder mitgenommen. Getränke bleiben dagegen beim Regelsatz von 19 %, weshalb sie auf der Rechnung getrennt ausgewiesen werden.