Mehrwertsteuerrechner
Netto zu Brutto oder Brutto zu Netto: Dieser Rechner ermittelt die enthaltene bzw. aufzuschlagende Mehrwertsteuer – wahlweise mit dem Regelsatz von 19 % oder dem ermäßigten Satz von 7 %.
Ergebnis Ihrer Berechnung
MwSt. berechnen: die Formeln
Netto → Brutto: Brutto = Netto × 1,19 (bzw. × 1,07). Brutto → Netto: Netto = Brutto ÷ 1,19 (bzw. ÷ 1,07). Der häufigste Fehler ist, aus einem Bruttobetrag „19 % abzuziehen“ – das ist falsch, denn die Steuer wurde auf den kleineren Nettobetrag aufgeschlagen. Aus 119 € brutto werden 100 € netto, nicht 96,39 €.
Wann gelten 19 %, wann 7 %?
| Steuersatz | Typische Beispiele |
|---|---|
| 19 % Regelsatz | Elektronik, Kleidung, Dienstleistungen, Möbel, Getränke (auch im Restaurant) |
| 7 % ermäßigt | Grundnahrungsmittel, Restaurant-Speisen (dauerhaft seit 2026), Bücher & Zeitungen, ÖPNV, Hotelübernachtungen |
| 0 % befreit | u. a. Miete (Wohnraum), medizinische Heilbehandlungen, Bankdienstleistungen |
Umgangssprachlich sagt man Mehrwertsteuer, das Gesetz spricht von Umsatzsteuer (UStG) – gemeint ist dieselbe Steuer. Auf Rechnungen sind Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag getrennt auszuweisen.