Abfindungsrechner (Fünftelregelung)

Fünftelregelung § 34 EStGErsparnis sichtbarSV-frei erklärt

Abfindungen sind steuerpflichtig, aber sozialversicherungsfrei – und die Fünftelregelung mildert die Progression. Der Rechner zeigt, was von Ihrer Abfindung nach Steuern übrig bleibt.

Abfindungs-Steuer berechnen Formular AB-01
Stand · Januar 2026

Ergebnis Ihrer Berechnung

Steuer mit Fünftelregelung
Steuer ohne Fünftelregelung
Ersparnis durch Fünftelregelung
Netto-Abfindung

Richtwerte auf Basis des ESt-Tarifs, ohne Soli/Kirchensteuer. Seit 2025 wendet der Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr im Lohnsteuerabzug an – Sie erhalten die Entlastung über die Steuererklärung. zvE ≈ Jahresbrutto minus ca. 20–25 %.

Teilen:

So funktioniert die Fünftelregelung

Eine Abfindung ist eine „außerordentliche Einkunft“ (§ 34 EStG): Sie fließt geballt in einem Jahr zu und würde ohne Sonderregel die Progression voll treffen. Die Fünftelregelung rechnet deshalb so, als käme die Abfindung auf fünf Jahre verteilt: Steuer auf zvE + 1/5 der Abfindung, davon die Steuer aufs zvE abgezogen, Ergebnis mal 5. Je größer der Sprung zwischen normalem Einkommen und Abfindung, desto größer die Ersparnis – bei ohnehin hohem Einkommen im Spitzensteuersatz verpufft der Effekt dagegen.

Zwei praktisch wichtige Punkte: Erstens ist die Abfindung sozialversicherungsfrei – es gehen also keine KV-/RV-Beiträge ab. Zweitens wird die Regelung seit 2025 nicht mehr vom Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt: Zunächst wird normal versteuert, die Entlastung kommt mit dem Steuerbescheid. Gestaltungstipp mit großem Hebel: Wird die Abfindung in ein Jahr mit wenig anderem Einkommen verschoben (z. B. Auszahlung im Januar nach dem Ausscheiden), sinkt die Steuer oft drastisch – hier lohnt steuerliche Beratung.

Fachlich geprüft von F. Fischer · Stand der verwendeten Werte: Januar 2026

Quellen & Grundlagen: § 34 EStG (Fünftelregelung)

Häufige Fragen

Ist eine Abfindung sozialversicherungsfrei?
Ja, auf echte Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes fallen keine Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an – nur Einkommensteuer (freiwillig gesetzlich Versicherte können Ausnahmen bei der KV haben).
Wird die Fünftelregelung automatisch angewendet?
Ja, das Finanzamt prüft sie im Rahmen der Veranlagung von Amts wegen (Günstigerprüfung) – seit 2025 aber nicht mehr im Lohnsteuerabzug. Eine Steuererklärung für das Abfindungsjahr ist daher praktisch Pflicht.
Kann ich die Steuer auf die Abfindung senken?
Die stärksten Hebel: Auszahlung in ein einkommensarmes Jahr verschieben, im Abfindungsjahr Vorsorgeaufwendungen bündeln (z. B. Einzahlung in die Rürup-Rente) oder Teile in eine betriebliche Altersversorgung wandeln. Bei größeren Summen lohnt professionelle Beratung fast immer.
Welche Rolle spielt meine Steuerklasse bei der Abfindung?
Nur eine vorläufige: Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer der Arbeitgeber bei der Auszahlung einbehält – in Klasse V oder VI also zunächst deutlich mehr als in III oder IV. Die endgültige Steuer ergibt sich aber erst mit der Einkommensteuererklärung samt Fünftelregelung; zu viel einbehaltene Lohnsteuer kommt dann zurück. Eine Abgabe der Steuererklärung lohnt sich im Abfindungsjahr praktisch immer.

Passende Rechner

Ihre Meinung hilft uns weiter

Wir entwickeln RechnerBase ständig weiter. Ist Ihnen ein Fehler aufgefallen, wirkt ein Wert veraltet oder fehlt Ihnen ein Rechner? Schreiben Sie uns kurz – wir lesen jedes Feedback.

Feedback senden