Arbeitslosengeld-Rechner (ALG 1)
Das Arbeitslosengeld beträgt 60 % (mit Kind 67 %) eines pauschaliert berechneten Nettoentgelts. Dieser Rechner schätzt Ihren monatlichen Anspruch aus dem bisherigen Bruttogehalt.
Ergebnis Ihrer Berechnung
Vereinfachte Schätzung: SV-Pauschale 20 % und Lohnsteuer-Richtwert nach Steuerklasse; die Agentur für Arbeit rechnet mit amtlichen Programmwerten. Verbindlich ist allein deren Bescheid.
So wird das ALG 1 berechnet
Grundlage ist das Bemessungsentgelt: das durchschnittliche Bruttoentgelt der letzten 12 Monate, gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze. Davon zieht die Agentur pauschal ab: 20 % Sozialversicherungspauschale, Lohnsteuer nach Ihrer Steuerklasse und Soli. Vom so ermittelten „Leistungsentgelt“ gibt es 60 %, mit Kind (Kindermerkmal auf der Steuerkarte) 67 %.
Bezugsdauer nach Alter und Vorversicherung
| Versicherungspflichtige Monate | Alter | Anspruch |
|---|---|---|
| 12 | unter 50 | 6 Monate |
| 24 | unter 50 | 12 Monate |
| 30 / 36 | ab 50 / ab 55 | 15 / 18 Monate |
| 48 | ab 58 | 24 Monate |
Strategisch relevant: Die Steuerklasse zum Jahresbeginn des Anspruchs bestimmt den Abzug – ein rechtzeitiger Wechsel (z. B. zu Klasse 3 beim absehbar arbeitslosen Partner) erhöht das ALG spürbar. Und: Melden Sie sich spätestens 3 Monate vor Vertragsende arbeitsuchend, sonst droht eine Sperrzeit.