Minijob-Rechner 2026

Neue Grenze: 603 €Mindestlohn 13,90 €RV-Abzug optional

Seit Januar 2026 gilt die neue Minijob-Grenze von 603 € (Mindestlohn 13,90 €). Der Rechner prüft, ob Sie darunter bleiben, wie viele Stunden maximal möglich sind und was netto ankommt.

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Stand · Januar 2026

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Minijobs sind für Beschäftigte steuer- und abgabenfrei; einzig der RV-Eigenbeitrag von 3,6 % fällt an, sofern keine Befreiung beantragt wird. Jahresgrenze: 7.236 €.

Die Minijob-Regeln 2026 im Überblick

Die Verdienstgrenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt (Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3). Mit dem Anstieg auf 13,90 € zum 1. Januar 2026 liegt sie bei 603 € monatlich bzw. 7.236 € im Jahr – das entspricht weiterhin rund 10 Wochenstunden zum Mindestlohn. 2027 steigt sie mit dem Mindestlohn (14,60 €) auf 633 €.

Für Beschäftigte ist der Minijob brutto = netto, sofern sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen; ohne Befreiung gehen 3,6 % Eigenbeitrag ab – dafür gibt es volle Rentenpunkte-Anrechnung und Ansprüche z. B. auf Erwerbsminderungsrente. Ein gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten (max. 2 Monate im Jahr, bis je 1.206 €) ist erlaubt. Wichtig bei mehreren Minijobs: Alle Verdienste werden zusammengerechnet; neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob bleibt genau ein Minijob abgabenfrei.

Häufige Fragen

Wie viele Stunden darf ich im Minijob arbeiten?
Eine Stundengrenze gibt es nicht – nur die Verdienstgrenze. Beim Mindestlohn von 13,90 € sind das maximal rund 43 Stunden im Monat; wer mehr pro Stunde verdient, kann entsprechend weniger Stunden arbeiten.
Lohnt sich die Befreiung von der Rentenversicherung?
Die Befreiung bringt 3,6 % mehr Auszahlung, kostet aber vollwertige Rentenzeiten und ggf. Ansprüche (z. B. Erwerbsminderung, Riester-Berechtigung). Neu: Ab Juli 2026 lässt sich eine Befreiung erstmals widerrufen.
Was passiert, wenn ich über 603 € komme?
Bei dauerhafter Überschreitung wird die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig – zwischen 603,01 und 2.000 € greift der Midijob-Übergangsbereich mit reduzierten Arbeitnehmerbeiträgen bei vollem Versicherungsschutz.

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