Minijob-Rechner 2026
Seit Januar 2026 gilt die neue Minijob-Grenze von 603 € (Mindestlohn 13,90 €). Der Rechner prüft, ob Sie darunter bleiben, wie viele Stunden maximal möglich sind und was netto ankommt.
Ergebnis Ihrer Berechnung
Minijobs sind für Beschäftigte steuer- und abgabenfrei; einzig der RV-Eigenbeitrag von 3,6 % fällt an, sofern keine Befreiung beantragt wird. Jahresgrenze: 7.236 €.
Die Minijob-Regeln 2026 im Überblick
Die Verdienstgrenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt (Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3). Mit dem Anstieg auf 13,90 € zum 1. Januar 2026 liegt sie bei 603 € monatlich bzw. 7.236 € im Jahr – das entspricht weiterhin rund 10 Wochenstunden zum Mindestlohn. 2027 steigt sie mit dem Mindestlohn (14,60 €) auf 633 €.
Für Beschäftigte ist der Minijob brutto = netto, sofern sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen; ohne Befreiung gehen 3,6 % Eigenbeitrag ab – dafür gibt es volle Rentenpunkte-Anrechnung und Ansprüche z. B. auf Erwerbsminderungsrente. Ein gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten (max. 2 Monate im Jahr, bis je 1.206 €) ist erlaubt. Wichtig bei mehreren Minijobs: Alle Verdienste werden zusammengerechnet; neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob bleibt genau ein Minijob abgabenfrei.