Mindestlohnrechner

Mindestlohn 2026: 13,90 €Monats- & JahreslohnMax. Minijob-Stunden

Wochenstunden und Stundenlohn eingeben – der Rechner zeigt Monats- und Jahresverdienst, den Vergleich zum gesetzlichen Mindestlohn (2026: 13,90 €, 2027: 14,60 €) und wie viele Stunden im Minijob maximal möglich sind.

Lohn am Mindestlohn messen Formular ML-01
Std.
Stand · Januar 2026

Ergebnis Ihrer Berechnung

Gesetzlicher Mindestlohn
Monatslohn beim Mindestlohn
Ihr Monatslohn (brutto)
Ihr Jahreslohn (brutto)
Vergleich zum Mindestlohn
Max. Minijob-Stunden bei Ihrem Lohn

Monatslohn = Stundenlohn × Wochenstunden × 13 ÷ 3. Alle Werte brutto; das Netto zeigt der Brutto-Netto-Rechner. Minijob-Verdienstgrenze 2026: 603 €/Monat (2027: 633 €).

Mindestlohn 2026 und 2027: die Zahlen und die Formel

Seit dem 1. Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro brutto pro Stunde, zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro. Die Bundesregierung folgt damit dem Vorschlag der Mindestlohnkommission vom Juni 2025 – es ist die fünfte Anpassung seit Einführung des Mindestlohns 2015. Er gilt für alle volljährigen Beschäftigten, ausdrücklich auch im Minijob und im Privathaushalt.

Für die Umrechnung auf den Monat hat sich eine einfache Formel etabliert: Stundenlohn × Wochenstunden × 13 ÷ 3. Der Faktor 13/3 entspricht 52 Wochen geteilt durch 12 Monate und bildet damit den durchschnittlichen Monat ab. Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden ergibt der Mindestlohn 2026 so rund 2.409 Euro brutto im Monat beziehungsweise etwa 28.900 Euro im Jahr. Was davon netto übrig bleibt, hängt von Steuerklasse und Sozialabgaben ab – dafür gibt es den Brutto-Netto-Rechner.

Minijob: Die 603-Euro-Grenze und die Stundenfalle

Die Minijob-Verdienstgrenze ist seit 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt (Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet). Sie liegt 2026 bei 603 Euro im Monat (7.236 Euro im Jahr) und steigt 2027 auf 633 Euro. Die Kopplung sorgt dafür, dass beim Mindestlohn stets rund zehn Wochenstunden möglich bleiben – wer mehr als den Mindestlohn verdient, darf entsprechend weniger Stunden arbeiten, ohne die Grenze zu reißen. Genau diese maximale Stundenzahl zeigt der Rechner für Ihren Lohn an. Wird die Grenze im Jahresdurchschnitt überschritten, wird die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig (Midijob ab 603,01 Euro).

Wichtig für Arbeitnehmer: Der Mindestlohn ist nicht verhandelbar. Wird er unterschritten, besteht ein einklagbarer Anspruch auf Nachzahlung – Arbeitgebern drohen Nachforderungen der Sozialversicherung und Bußgelder bis zu 500.000 Euro. Einige Gruppen sind allerdings ausgenommen, etwa Auszubildende (für sie gilt die separate Mindestausbildungsvergütung), Pflichtpraktikanten und Jugendliche unter 18 ohne Berufsabschluss.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
13,90 Euro brutto pro Stunde – seit dem 1. Januar 2026. Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro. Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht das 2026 rund 2.409 Euro brutto im Monat.
Wie viele Stunden darf ich 2026 im Minijob arbeiten?
Beim Mindestlohn von 13,90 Euro sind es maximal rund 43 Stunden im Monat, also etwa 10 pro Woche – dann ist die 603-Euro-Grenze erreicht. Wer mehr pro Stunde verdient, muss entsprechend weniger Stunden arbeiten; die genaue Zahl für Ihren Lohn zeigt der Rechner.
Für wen gilt der Mindestlohn nicht?
Ausgenommen sind unter anderem Auszubildende (eigene Mindestausbildungsvergütung), Pflichtpraktika sowie Orientierungspraktika bis drei Monate, Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Ausbildung und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung. Für alle anderen ist er verbindliche Untergrenze – brutto, pro tatsächlich geleisteter Stunde.

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