Schenkungssteuer-Rechner
Schenken zu Lebzeiten ist das mächtigste Werkzeug der Nachfolgeplanung: Die Freibeträge stehen alle zehn Jahre neu zur Verfügung. Der Rechner zeigt Freibetrag und fällige Steuer Ihrer Schenkung.
Ergebnis Ihrer Berechnung
Vorschenkungen derselben Person innerhalb von 10 Jahren werden zusammengerechnet (§ 14 ErbStG); Berechnung hier vereinfacht durch Freibetrags-Verbrauch. Stufentarif ohne Härteausgleich – bei größeren Übertragungen Steuerberatung einholen.
Die 10-Jahres-Strategie
Schenkungs- und Erbschaftssteuer teilen sich Freibeträge und Tarif – mit einem entscheidenden Unterschied: Schenkungs-Freibeträge erneuern sich alle zehn Jahre. Eltern können jedem Kind also alle zehn Jahre 400.000 € steuerfrei übertragen – von beiden Elternteilen zusammen 800.000 € pro Dekade. Über 20–30 Jahre geplant, wandern so auch Millionenvermögen steuerfrei in die nächste Generation.
Zwei Fallstricke sind eingebaut: Erstens werden alle Schenkungen derselben Person innerhalb von 10 Jahren zusammengerechnet (§ 14 ErbStG) – deshalb fragt der Rechner Vorschenkungen ab. Zweitens sind Eltern bei Schenkungen schlechter gestellt als im Erbfall: nur 20.000 € Freibetrag und Steuerklasse II (statt 100.000 € / Klasse I beim Erben). Beliebte Gestaltungen darüber hinaus: die Kettenschenkung (erst an den Ehepartner, dann von dort ans Kind – verdoppelt Freibeträge, muss aber sauber getrennt erfolgen), Nießbrauchsvorbehalt bei Immobilien (drückt den steuerlichen Wert erheblich) und das steuerfreie Familienheim unter Ehepartnern zu Lebzeiten – Letzteres sogar ohne 10-Jahres-Bindung.