Urlaubsanspruchsrechner

Teilzeit-UmrechnungUnterjähriger Ein-/AustrittNach BUrlG

Wer in Teilzeit arbeitet oder mitten im Jahr anfängt bzw. kündigt, hat anteiligen Urlaubsanspruch. Der Rechner ermittelt Ihre Tage nach den Regeln des Bundesurlaubsgesetzes.

Urlaubsanspruch berechnen Formular URL-01
Tage
Stand · Januar 2026

Ergebnis Ihrer Berechnung

Teilzeit-Umrechnung
Volle Beschäftigungsmonate
Gesetzliches Minimum (anteilig)
Ihr Urlaubsanspruch

Rundung nach § 5 Abs. 2 BUrlG: Bruchteile ab 0,5 werden auf volle Tage aufgerundet. Nach erfüllter 6-monatiger Wartezeit kann bei Austritt in der 2. Jahreshälfte der volle Jahresurlaub zustehen – Details regelt oft der Arbeitsvertrag.

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Die zwei Rechenschritte: Teilzeit & Zwölftelung

Teilzeit wird über die Arbeitstage pro Woche umgerechnet, nicht über die Stunden: Urlaubstage × eigene Wochentage ÷ 5 (bei betrieblicher 5-Tage-Woche). Wer an 3 Tagen arbeitet, braucht für eine freie Woche schließlich auch nur 3 Urlaubstage – die freie Zeit bleibt also gleich. Bei 30 Vertragstagen sind das 18 Tage.

Bei unterjährigem Ein- oder Austritt gilt die Zwölftelung: pro vollem Beschäftigungsmonat 1/12 des Jahresurlaubs (§ 5 BUrlG), Bruchteile ab 0,5 werden aufgerundet. Wichtige Ausnahme: Ist die 6-monatige Wartezeit erfüllt und Sie scheiden in der zweiten Jahreshälfte aus, steht Ihnen gesetzlich der volle Jahresurlaub zu – viele Arbeitsverträge begrenzen das für den übergesetzlichen Teil allerdings wirksam auf die Zwölftelung („pro-rata-Klausel“). Das gesetzliche Minimum von 20 Tagen (5-Tage-Woche) darf dabei nie unterschritten werden.

Werktage oder Arbeitstage? Der 24-Tage-Irrtum

Das Bundesurlaubsgesetz spricht von 24 Werktagen – gemeint ist die 6-Tage-Woche einschließlich Samstag. Umgerechnet auf die übliche 5-Tage-Woche sind das die bekannten 20 Arbeitstage Mindesturlaub. Wer im Vertrag „24 Werktage" liest, hat also keinen Anspruch auf 24 freie Bürotage. Wichtig außerdem: Der volle Jahresanspruch entsteht erst nach sechs Monaten Wartezeit (§ 4 BUrlG); davor besteht je vollem Beschäftigungsmonat ein Teilanspruch von einem Zwölftel.

Verfall, Krankheit und Elternzeit

Urlaub verfällt grundsätzlich zum 31. Dezember, bei dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen zum 31. März des Folgejahres. Nach der Rechtsprechung von EuGH und Bundesarbeitsgericht gilt das aber nur, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig und nachweisbar auf den drohenden Verfall hingewiesen hat – ohne diesen Hinweis bleibt der Anspruch bestehen. Bei Langzeiterkrankung erlischt Urlaub spätestens 15 Monate nach Ende des jeweiligen Urlaubsjahres. In der Elternzeit darf der Arbeitgeber den Urlaub für jeden vollen Kalendermonat um ein Zwölftel kürzen – das geschieht jedoch nicht automatisch, sondern muss ausdrücklich erklärt werden (§ 17 BEEG). Und auszahlen lassen können Sie Urlaub nur, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann.

Fachlich geprüft von F. Fischer · Stand der verwendeten Werte: Januar 2026

Quellen & Grundlagen: Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)

Häufige Fragen

Wie viel Urlaub steht mir gesetzlich mindestens zu?
24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche – das entspricht 20 Arbeitstagen bei 5 Tagen pro Woche, 16 bei 4 Tagen usw. Vertraglich vereinbarte 28–30 Tage liegen darüber und sind freiwillige Zusatzleistung.
Verfällt mein Resturlaub beim Jobwechsel?
Nicht genommener Urlaub muss beim Ausscheiden ausgezahlt werden (Urlaubsabgeltung). Alternativ nehmen Sie ihn vor dem Austritt – der neue Arbeitgeber muss bereits gewährten Urlaub des alten Jahres nicht erneut geben (Urlaubsbescheinigung!).
Zählt der Monat, in dem ich am 15. anfange?
Nein – die Zwölftelung zählt nur volle Beschäftigungsmonate. Wer am 15. März startet, sammelt ab April; je nach Vertrag zählt ein „voller Monat“ ab dem Eintrittstag bis zum entsprechenden Vortag des Folgemonats.
Darf der Arbeitgeber meinen Urlaub in der Elternzeit kürzen?
Ja – für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit um ein Zwölftel des Jahresurlaubs (§ 17 BEEG). Die Kürzung gilt aber nicht automatisch: Der Arbeitgeber muss sie ausdrücklich erklären, spätestens bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Unterbleibt die Erklärung, bleibt der volle Anspruch bestehen.
Verfällt mein Urlaub, wenn ich lange krank bin?
Nicht sofort. Kann Urlaub wegen Krankheit nicht genommen werden, bleibt er zunächst erhalten und erlischt erst 15 Monate nach Ende des jeweiligen Urlaubsjahres – für Urlaub aus 2026 also am 31. März 2028. Zusätzlich gilt: Ohne rechtzeitigen Hinweis des Arbeitgebers auf den drohenden Verfall verfällt Urlaub grundsätzlich nicht.

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