Kündigungsfristen-Rechner
Wer kündigt wann mit welcher Frist? Dieser Rechner ermittelt die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB und – wichtiger – das konkrete Datum, an dem das Arbeitsverhältnis endet.
Ergebnis Ihrer Berechnung
Gesetzliche Fristen nach § 622 BGB. Arbeits- oder Tarifvertrag können längere Fristen vorsehen (Vertrag prüfen!); in der Probezeit gelten 2 Wochen taggenau. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung, nicht das Briefdatum.
Die Fristen des § 622 BGB
Für Arbeitnehmer ist es einfach: immer 4 Wochen (28 Tage) zum 15. oder zum Monatsende – egal wie lange man beschäftigt war. Für Arbeitgeber wächst die Frist mit der Betriebszugehörigkeit und gilt stets zum Monatsende:
| Betriebszugehörigkeit | AG-Frist | Betriebszugehörigkeit | AG-Frist |
|---|---|---|---|
| unter 2 Jahre | 4 Wochen | ab 10 Jahre | 4 Monate |
| ab 2 Jahre | 1 Monat | ab 12 Jahre | 5 Monate |
| ab 5 Jahre | 2 Monate | ab 15 Jahre | 6 Monate |
| ab 8 Jahre | 3 Monate | ab 20 Jahre | 7 Monate |
Drei Praxis-Punkte entscheiden häufiger als die Tabelle: Erstens zählt der Zugang der Kündigung (Brief im Briefkasten), nicht das Datum darauf. Zweitens gilt in der Probezeit (max. 6 Monate) eine Frist von nur 2 Wochen – taggenau, ohne festen Endtermin. Drittens kann der Arbeitsvertrag längere Fristen vereinbaren; üblich ist die Klausel, dass die verlängerten AG-Fristen auch für den Arbeitnehmer gelten – ohne solche Klausel bleibt es für Sie bei 4 Wochen. Kündigungen brauchen zwingend Schriftform mit Originalunterschrift; E-Mail oder Messenger sind unwirksam.