Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld 1?
Der ALG-1-Anspruch hängt vor allem an der Anwartschaftszeit: 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 30 Monaten. Der Check prüft alle Voraussetzungen.
Kriterien: §§ 137, 142, 147, 159 SGB III / Bundesagentur für Arbeit · Stand: Juli 2026
Unverbindliche Orientierung auf Basis der genannten Quellen – ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung und keinen amtlichen Bescheid.
Anwartschaftszeit: die zentrale Hürde
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht nach § 137 SGB III aus drei Bausteinen: Arbeitslosigkeit, persönliche Arbeitslosmeldung und der Anwartschaftszeit – mindestens 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb der 30-monatigen Rahmenfrist (§ 142 SGB III). Die Monate müssen nicht zusammenhängen, und es zählen mehr Zeiten mit, als viele denken: Krankengeldbezug, Kindererziehung bis zum 3. Geburtstag, Wehrdienst und die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige.
Die Bezugsdauer wächst mit Versicherungszeit und Alter: von 6 Monaten (12 Beitragsmonate) über 12 Monate (24 Beitragsmonate) bis zu 24 Monaten für über 58-Jährige mit 48 Beitragsmonaten. Die größten vermeidbaren Fehler sind Melde-Versäumnisse: Die verspätete Arbeitsuchendmeldung (Frist: 3 Monate vor Vertragsende) und die eigenmächtige Auflösung des Arbeitsverhältnisses kosten über Sperrzeiten schnell mehrere Tausend Euro.