Habe ich Anspruch auf Wohngeld?
Wohngeld unterstützt Haushalte mit eigenem, aber knappem Einkommen bei der Miete. Der Check prüft die Ausschlussgründe und Grundvoraussetzungen nach dem Wohngeldgesetz.
Kriterien: WoGG / Verbraucherzentrale · Vermögensrichtwert 60.000 € + 30.000 € je weitere Person · Stand: Juli 2026 (2026 keine Leistungserhöhung)
Unverbindliche Orientierung auf Basis der genannten Quellen – ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung und keinen amtlichen Bescheid.
Wie Wohngeld funktioniert – und warum es keine feste Einkommensgrenze gibt
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) bzw. zu den Kosten selbst genutzten Eigentums (Lastenzuschuss) für Haushalte, die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten, bei denen die Wohnkosten aber zu schwer wiegen. Die Höhe berechnet sich aus der Formel des § 19 WoGG mit drei Stellgrößen: Zahl der Haushaltsmitglieder, wohngeldrechtliches Gesamteinkommen (mit Freibeträgen u. a. für Erwerbstätige, Alleinerziehende und schwerbehinderte Menschen) und der zuschussfähigen Miete, die je nach Mietstufe der Gemeinde (I bis VII) gedeckelt ist. Dieselbe Miete kann in München also Wohngeld auslösen und in einer günstigen Kleinstadt nicht – eine pauschale Einkommensgrenze wäre irreführend.
Klar geregelt sind dagegen die Ausschlüsse: Wer Bürgergeld, Sozialhilfe oder BAföG bezieht, erhält kein Wohngeld, weil die Unterkunft dort bereits berücksichtigt ist. Und oberhalb der Vermögensrichtwerte (60.000 € plus 30.000 € je weitere Person) wird abgelehnt. Seit der Wohngeld-Plus-Reform 2023 haben rund doppelt so viele Haushalte Anspruch wie zuvor – viele wissen es nicht. Der Antrag beim Wohnungsamt kostet nichts, wirkt aber nur ab dem Antragsmonat.