Balkonkraftwerk-Rechner
Modulleistung, Aufstellung und Strompreis eingeben – der Rechner schätzt den Jahresertrag Ihres Steckersolargeräts, die Stromersparnis und die Amortisationszeit, passend zu den 800-Watt-Regeln 2026.
Ergebnis Ihrer Berechnung
Richtwerte ohne Speicher- und Kabelverluste. Die 800-W-Grenze kappt bei sehr großer Modulleistung und optimaler Südlage nur wenige Prozent Spitzenertrag – bei Ost-West- oder Senkrecht-Montage praktisch nichts. Einspeisevergütung bleibt unberücksichtigt, weil sich der Anmeldeaufwand bei Kleinstmengen selten lohnt.
Was ein Balkonkraftwerk wirklich bringt
Der Ertrag eines Steckersolargeräts folgt derselben Logik wie bei der großen PV-Anlage: Modulleistung × spezifischer Ertrag × Aufstellungsfaktor. Ein Set mit zwei Modulen (rund 880 Wp), optimal nach Süden aufgeständert, erzeugt in Deutschland etwa 800 bis 900 kWh im Jahr. Die typische Senkrecht-Montage am Balkongeländer kostet allerdings rund 30 % Ertrag, eine Nordlage mehr als die Hälfte – genau deshalb rechnet dieser Rechner die Aufstellung explizit mit ein, statt nur mit dem Idealfall zu werben.
Wirtschaftlich zählt fast ausschließlich der Eigenverbrauch: Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart den vollen Strompreis. Weil ein Balkonkraftwerk vor allem die Grundlast deckt (Kühlschrank, Router, Standby), liegt die Eigenverbrauchsquote ohne Speicher meist bei 60 bis 80 % – deutlich höher als bei großen Dachanlagen. Der Rest fließt unvergütet ins Netz, denn die Einspeisevergütung lohnt den Anmeldeaufwand bei so kleinen Mengen praktisch nie. Bei Setpreisen ab etwa 300 Euro (dank 0 % Mehrwertsteuer) amortisieren sich viele Anlagen in zwei bis fünf Jahren – bei 20 bis 25 Jahren Lebensdauer.
Die 800-Watt-Regeln 2026 in Kürze
Seit dem Solarpaket I gilt: maximal 800 Watt Wechselrichterleistung (Einspeisung) bei bis zu 2.000 Wp Modulleistung. Die bewusste Überdimensionierung ist erwünscht – mehr Modulfläche erreicht die 800-W-Grenze auch bei Wolken, morgens und abends, und die Kappung kostet übers Jahr nur wenige Prozent. Der Anschluss per Schuko-Stecker ist nach der neuen Produktnorm (DIN VDE V 0126-95) bis 960 Wp Modulleistung ausdrücklich erlaubt, darüber ist eine Energiesteckvorrichtung vorgesehen. Angemeldet wird nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (fünf Angaben, wenige Minuten); die Meldung beim Netzbetreiber ist entfallen. Mieter haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Installation, und der Kauf ist von der Mehrwertsteuer befreit.