Weihnachtsgeld-Rechner: Steuer & Netto
Zu versteuerndes Jahreseinkommen und Weihnachtsgeld eingeben – der Rechner ermittelt die Lohnsteuer auf den sonstigen Bezug nach dem Tarif 2026, zieht optional Sozialabgaben ab und zeigt das Netto vom Weihnachtsgeld.
Das zu versteuernde Einkommen entspricht grob dem Jahresbrutto abzüglich Sozialabgaben, Werbungskosten- und Vorsorgepauschalen – es steht im letzten Steuerbescheid. Als Näherung: Jahresbrutto × 0,78.
Ergebnis Ihrer Berechnung
Rechnung nach der Differenzmethode für sonstige Bezüge: Jahressteuer mit und ohne Weihnachtsgeld verglichen (§ 39b EStG, Tarif 2026 ohne Kirchensteuer). SV-Abzug pauschal 21 % – entfällt anteilig, soweit das Jahresgehalt über den Beitragsbemessungsgrenzen liegt.
Warum vom Weihnachtsgeld weniger übrig bleibt als vom Monatslohn
Weihnachtsgeld ist steuerlich ein sonstiger Bezug: Die Lohnsteuer darauf wird nicht wie beim Monatslohn berechnet, sondern nach der Differenzmethode – Jahressteuer mit Weihnachtsgeld minus Jahressteuer ohne. Dadurch wird die Sonderzahlung faktisch mit Ihrem Grenzsteuersatz belastet, also dem höchsten Satz Ihrer Progressionszone – und der liegt spürbar über dem Durchschnittssatz des normalen Gehalts. Genau deshalb wirkt der Abzug auf der November-Abrechnung so hoch.
Zusätzlich fallen Sozialabgaben an (zusammen rund 21 % Arbeitnehmeranteil) – allerdings nur, soweit Ihr Jahresverdienst die Beitragsbemessungsgrenzen noch nicht ausgeschöpft hat. Für die Sozialversicherung zählt das Weihnachtsgeld als Einmalzahlung mit anteiliger Jahresbetrachtung (Märzklausel bei Zahlung im 1. Quartal). Ein kleiner Trost: Was unterjährig zu viel an Lohnsteuer einbehalten wurde, holt die Steuererklärung zurück – die Differenzmethode dieses Rechners entspricht bereits der endgültigen Jahresbetrachtung.
Einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es nicht – er entsteht durch Tarif- oder Arbeitsvertrag oder durch betriebliche Übung (dreimalige vorbehaltlose Zahlung). Laut Tarifbindung erhalten gut die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland Weihnachtsgeld; die Fünftelregelung gilt dafür übrigens nicht, sie ist Abfindungen und mehrjährigen Vergütungen vorbehalten.
Quellen & Grundlagen: § 39b EStG (sonstige Bezüge) · § 32a EStG (Steuertarif)